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BRANCHEN

Bewachungsgewerbe

§ 34 A GEWO

Selbständig im Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, muss eine Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe beantragen. Der Existenzgründer muss die Voraussetzungen nach der Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung erfüllen.  mehr

§ 34 A GEWO

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. mehr

AKTIV IM SICHERHEITSGEWERBE

Das Tor in den Sicherheitsbereich

Sobald man als Selbstständiger oder Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe tätig sein möchte, ist hierfür mindestens die "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe" gem. § 34a, Abs. 2 GewO, nachzuweisen. Was aber umfasst die Unterrichtung und wozu berechtigt sie? mehr

BEWACHUNGSGEWERBE

Sicherheitsmerkmal der Bescheinigungen nach § 34a GewO

Seit dem 1. März 2008 nach § 34a GewO erteilte Bescheinigungen der IHK Bodensee-Oberschwaben sind an einem Hologramm-Etikett erkennbar. mehr

DOKUMENT-NR. 70803

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Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Lindenstraße 2
88250 Weingarten
Telefon 0049-(0)751 409-0
Telefax 0049-(0)751 409-159
E-Mail: info@weingarten.ihk.de

16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.