- Telefon: 0751 409-226
- Fax: 0751 409-55 226
Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, können mit einer kompetenten Beratung Hilfen zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar kann im Rahmen der Turn Around Beratung durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.
1. Was wird gefördert
2. Wer wird gefördert
3. Wer entscheidet über die Förderung
4. Wie hoch sind die Zuschüsse für die Turn Around Beratung
5. Welche Kosten muss das Unternehmen selbst tragen
6. Was ist von der Förderung ausgeschlossen
7. Ablauf der Turn Around Beratung
Gefördert werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden. Ziel ist die Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen.
Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und der freien Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht entgeltliche Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Buchprüfung für vereidigte Buchprüfer ist. Die Unternehmen müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie müssen die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Detaillierte Informationen zu den KMU-Kriterien enthält das Merkblatt zur KMU-Definition der EU.
Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung das Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situationen geraten ist, obwohl es über positive Fortführungschancen verfügt. Voraussetzung ist eine aktuelle Schwachstellenanalyse eines unabhängigen und fachlich kompetenten Beraters, die im Rahmen des Runden Tisch (dort: Schlussverwendungsnachweis) erstellt worden sein kann. Aus der Schwachstellenanalyse muss sich ergeben, dass mindestens eine der Voraussetzungen eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt. Ferner muss die Schwachstellenanalyse konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Maßnahmenplan) beinhalten und eine positive Fortführungsprognose enthalten.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, soweit diese eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
3. Wer entscheidet über die Förderung
Eine geförderte Turn Around Beratung setzt immer eine Empfehlung eines Regionalpartners und eine Zusage der KfW Mittelstandsbank voraus. Auf die Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den Kosten der Beratungsmaßnahme besteht kein Rechtsanspruch.
4. Wie hoch sind die Zuschüsse für die Turn Around Beratung
Die Unternehmen erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer sowie in der Phasing-Out-Region Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent, im Geltungsbereich der alten Bundesländer (ohne Phasing-Out-Region Lüneburg) einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro nicht überschreiten.
5. Welche Kosten muss das Unternehmen selbst tragen
Der Eigenmittelanteil, die Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten sind durch das Unternehmen selbst zu finanzieren. Der Eigenanteil darf nicht aus anderen öffentlichen Mitteln z. B. des ESF oder vom beauftragten Berater – mittel- oder unmittelbar – finanziert werden. Die Mehrwertsteuer kann nur dann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch das Antrag stellende Unternehmen vorliegt. Das Unternehmen hat hierfür einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Die Höhe der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht.
6. Was ist von der Förderung ausgeschlossen
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungsmaßnahmen,
Aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben sind Beratungen in bestimmten Branchen (landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur) nicht förderfähig.
7. Ablauf der Turn Around Beratung
Sie wenden sich an die IHK Bodensee-Oberschwaben als Regionalpartner der KfW Mittelstandsbank. Sie liefern bei einem persönlichen Gespräch alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem ausgefüllten Antrag zu. Die Schwachstellenanalyse (Schlussverwendungsnachweis beim Runden Tisch) darf nicht älter als acht Wochen sein.
Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung einer Turn Around Beratung gegeben sind. Der Regionalpartner sendet die Unterlagen an die KfW Mittelstandsbank. Die KfW Mittelstandsbank entscheidet über die Beratungsförderung und sendet Ihnen die Zusage.
Jetzt können Sie einen Berater auswählen. Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse für die Turn Around Beratung zugelassen und freigeschaltet sein. Sie schließen mit Ihrem Berater einen schriftlichen Vertrag ab. Darin werden die Inhalte der Beratung, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer der Beratung geregelt.
Nach Abschluss der Turn Around Beratung reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Regionalpartner ein:
Die KfW Mittelstandsbank zahlt den Beratungszuschuss an das Unternehmen bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an den Berater aus.