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1. Ablauf des Gründercoaching Deutschland
2. Zielgruppe
3. Coachingzeitraum
4. Bemessungsgrundlagen
5. Eigenanteil
6. Förderungsausschlüsse
7. Kumulierung mit anderen Fördermitteln
8. Zuständigkeit für Berater
Coaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten sowie zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen. Um jungen Unternehmen in den ersten Jahren die Finanzierung eines Coaching zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Kosten von Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gewährt werden.
Nachdem Sie Ihr Unternehmen gegründet haben stehen bald die nächsten Entwicklungsschritte an. Mit dem Gründercoaching Deutschland können Sie mit Unterstützung der Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds für Deutschland ein spezielles Coaching-Programm nutzen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich in der Startphase befinden und kompetente Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, erhalten beim Gründercoaching Deutschland einen Zuschuss zu den Coachinghonoraren.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis 5 Jahre nach Gründung, die in Deutschland ansässig sind und deren Tätigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist. Diese Unternehmen können eine Bezuschussung in Höhe von 50 Prozent erhalten. Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden und die Gründerperson entweder einen Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld erhält, sind innerhalb des ersten Jahres nach Gründung antragsberechtigt. Diese Unternehmen können eine Bezuschussung in Höhe von 90 Prozent erhalten.
Wir möchten Sie über die Einzelheiten zum Gründercoaching Deutschland informieren, u. a. wer gefördert wird, wie das Procedere der Beantragung abläuft und wie hoch die Zuschüsse für Ihr Unternehmen sind.
Das Wichtigste zum Gründercoaching Deutschland von A - Z:
1. Ablauf des Gründercoaching Deutschland
Beantragung und Zusage über die Gewährung des Zuschusses: Sie setzen sich mit den Ansprechpartnern der IHK Bodensee-Oberschwaben, ihrem sogenannten Regionalpartner, in Verbindung und stellen Ihr Unternehmen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs vor. Zu diesem Gespräch bringen Sie Ihren vorbereiteten Antrag bitte mit. Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit ist der Bewilligungsbescheid für den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld im Original oder als beglaubigte Kopie dem Regionalpartner vorzulegen. Eine Kopie der Gewerbeanmeldung sollte ebenfalls dem Antrag beigefügt sein. Sind die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben, sprechen die Ansprechpartner der IHK Bodensee-Oberschwaben eine Empfehlung für die Bezuschussung des Coachinghonorars aus. Auf Basis der Empfehlung entscheidet die KfW Mittelstandsbank über die Gewährung des Zuschusses. Sie erhalten eine schriftliche Nachricht der KfW Mittelstandsbank.
Durchführung des Coaching: Nach der Zusage durch die KfW Mittelstandsbank darf der Coachingvertrag abgeschlossen werden. Den Coachingvertrag schließen Sie mit dem Coach ab, den Sie im Antrag benannt haben. Aus dem Coachingvertrag müssen die Coachingmaßnahmen, die Höhe des Tageshonorars und der Coachingzeitraum hervorgehen. Gefördert werden können Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Coachingzeitraum von maximal 12 Monaten läuft ab Erteilung der Zusage durch die KfW Mittelstandsbank.
Beendigung des Coaching: Nach Beendigung des Coaching erstellt der Coach einen schriftlichen Schlussverwendungsnachweis, in dem die Inhalte des Coaching sowie dessen wesentliche Ergebnisse wiedergegeben werden. Sie reichen die nachfolgend aufgeführten Abrechnungsunterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie jeweils unterschrieben bei der KfW Mittelstandsbank ein:
1. die Gesamtrechnung des Beraters
2. Kontoauszug des Unternehmens als Zahlungsbeleg des Eigenanteils
3. Schlussverwendungsnachweis
Diese Unterlagen müssen der KfW Mittelstandsbank mit Ablauf des Coachingzeitraums vollständig vorliegen, andernfalls ist die Voraussetzung für die Zuschussgewährung nicht mehr gegeben. Die KfW Mittelstandsbank prüft die eingereichten Unterlagen und veranlasst die Auszahlung des Zuschusses an Sie bzw., falls Sie Ihre Ansprüche gegenüber der KfW Mittelstandsbank an Ihren Coach abgetreten haben, an Ihren Coach.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis 5 Jahre nach Gründung, die in Deutschland ansässig sind und deren Tätigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist. Diese Unternehmen können eine Bezuschussung in Höhe von 50 Prozent erhalten. Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden und die Gründerperson entweder einen Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld erhält, sind innerhalb des ersten Jahres nach Gründung antragsberechtigt. Diese Unternehmen können eine Bezuschussung in Höhe von 90 Prozent erhalten. Bei Antragstellung muss in diesem Fall das Original des aktuellsten Bewilligungsbescheids für Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld bei der IHK Bodensee-Oberschwaben vorgelegt werden. Ein Merkblatt zur KMU-Definition erhalten Sie bei der KfW Mittelstandsbank.
Nicht antragsberechtigt sind
Das Gründercoaching Deutschland muss ab Erteilung der Zusage innerhalb eines Jahres (12 Monate) abgeschlossen sein.
Das maximal förderfähige Honorar beträgt 800 Euro netto pro Beratertagewerk und darf die maximale Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro netto nicht überschreiten. Die Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent. Falls Sie Ihre Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus aufgenommen haben und entweder einen Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld erhalten, darf die maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro netto nicht überschritten werden. In diesen Fällen beträgt die Zuschusshöhe 90 Prozent. Ein Beratertagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.
Ihr Eigenanteil erhöht sich, falls Sie ein Honorar von über 800 Euro netto pro Beratertagewerk vereinbaren.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen
7. Kumulierung mit anderen Fördermitteln
Nehmen Sie verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch, dann müssen sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen unterscheiden. D. h. Sie erklären schriftlich bei Antragstellung, nicht an anderen Maßnahmen, die gleiche Inhalte bzw. Elemente wie das Gründercoaching Deutschland haben, teilzunehmen (z. B. an anderen Coachingmaßnahmen). Des Weiteren bestätigen Sie bei Antragstellung zum Gründercoaching Deutschland, keine andere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu beantragen. Auch bestätigen Sie, dass Ihre finanzielle Eigenleistung nicht aus öffentlichen, ESF-geförderten, Mitteln anderer Maßnahmen stammt. Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken haben Sie jederzeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und dem Landesrechnungshof Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen haben Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu ggf. anderen Fördermaßnahmen nachzuweisen (bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen von mindestens 10 Jahren).
Berater, die sich für das Gründercoaching Deutschland listen lassen möchten, wenden sich bitte direkt an die KfW Mittelstandsbank.
Weiterführende Informationen bietet Ihnen die KfW Mittelstandsbank.
Mit dieser Übersicht haben Sie zur schnellen Einsicht eine Kurzerläuterung zum Gründercoaching Deutschland erhalten. Sie soll nur erste Informationen und Tipps geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Die Kosten für die persönliche Beratung und Empfehlung bei der IHK Bodensee-Oberschwaben betragen pro Antrag pauschal 60 Euro.