. .
Illustration

RECHT UND FAIR PLAY

Rechtsgrundlagen der öffentlichen Ausschreibung

VERGABERECHT

Der öffentliche Auftrag

Für den Ablauf öffentlicher Ausschreibungen gibt es drei verschiedene Verfahrensarten, die dem Auftraggeber grundsätzlich aufgrund bestimmter Kriterien vorgegeben sind. Welches Verfahren in welchem Fall zur Anwendung kommt, regeln die Vergabeverordnung (VgV) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Leistungen (VOL), für freiberufliche Leistungen (VOF) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). mehr

VERGABERECHT

Rechtsschutz für Bieter

Bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte (s. Artikel  "Pflicht zur europaweiten Ausschreibung" ) hat ein unterlegener Bieter die Möglichkeit, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustrengen. Gründe dafür kann es viele geben: sei es, das Unternehmen fühlt sich ungerecht behandelt, sei es, der unterlegene Bieter hat Zweifel an der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit oder Fachkunde desjenigen Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll. mehr

VERGABERECHT

Pflicht zur europaweiten Ausschreibung

Für Ausschreibungen gilt die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Diese sind sowohl von Bedeutung für Auftraggeber, die öffentliche Aufträge vergeben, als auch für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. mehr

VERGABERECHT

Übersicht Wertgrenzen für den Bund und die Bundesländer

Aktualisierte Übersicht zu Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen. Die Auftragsberatungsstellen in Deutschland haben ihre Übersicht über die in Bund und Ländern geltenden Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen aktualisiert und auf den seit April 2012 geltenden Stand gebracht.. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Vergaberecht 2010

Die jüngste Reform des Vergaberechts in Deutschland ist 2010 mit einer umfassenden Änderung der Vergabeverordnung abgeschlossen worden. Rechtsgrundlagen der öffentlichen Vergabe von Aufträgen sind das Kartellgesetz (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen und für Bauleistungen (VOL und VOB). mehr

DOKUMENT-NR. 72250

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0751 409-115
  • Fax: 0751 409-55 115

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • STEUERN

16.05.2012

Mai 2012

Von der Problematik, den Satzungssitz einer Gesellschaft luxemburgischen Rechts nach Deutschland zu verlegen, bis hin zu den Plänen der EU-Kommission für eine Modernisierung des Beihilfenrechts reicht das Themenspektrum in der neuen Ausgabe von "Info Recht".

19.12.2011

19. Dezember 2011