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PRÄQUALIFIZIERUNG NACH VOL

Einfacher zum öffentlichen Auftrag

Seit dem Start der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank am 1. September 2009 wurden bereits 1.300 Unternehmen erfolgreich präqualifiziert.

Was versteht man unter Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich?
Bei einer Bewerbung um einen öffentlichen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag werden Unternehmen häufig aufgefordert, zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unternehmensbezogene Dokumente vorzulegen. Durch die Aufnahme in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) gelten die nach § 6 VOL/A 2009 beziehungsweise §§ 6 EG, 7 EG VOL/A 2009, geforderten unternehmensbezogenen Eignungsnachweise in der Regel als erbracht. Das Unternehmen erhält ein Zertifikat zur Vorlage beim öffentlichen Auftraggeber. Ein Muster des Zertifikats finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.

Für welche Unternehmen ist PQ-VOL interessant?
Die Präqualifizierung für den Liefer- und Dienstleistungsbereich kommt für Unternehmen aus Baden-Württemberg in Betracht, die sich häufig an Ausschreibungen auf der Grundlage der VOL/A beteiligen. Das Zertifikat ersetzt eine Reihe von Einzelnachweisen. PQ-VOL ist ein freiwilliges Serviceangebot. Selbstverständlich kann jedes Unternehmen seine Eignung auch in Zukunft - wie bisher - durch Einzelnachweise gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber belegen.

Welche Nachweise müssen für die Zertifizierung erbracht werden?
Eine Zusammenstellung der üblicherweise geforderten Nachweise und Eigenerklärungen können Sie dem Merkblatt der baden-württembergischen Auftragsberatungsstelle der IHKs bei der IHK Region Stuttgart entnehmen, das Sie im Downloadbereich neben diesem Text finden. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Umfang der Nachweise von der Rechtsform Ihres Unternehmens abhängt.

In sechs Schritten zu PQ-VOL: So erhalten Sie Ihr Zertifikat

  1. Senden Sie der Auftragsberatungsstelle bei der IHK Region Stuttgart  zunächst nur den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag per Post zu. Bitte beachten Sie hierzu auch das Merkblatt.
  2. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie von der Auftragsberatungsstelle ein Schreiben mit einer detaillierten Aufstellung der für die Präqualifizierung erforderlichen Nachweise und Eigenerklärungen sowie eine Rechnung für die Präqualifizierung. Die Eigenerklärungen basieren auf von uns vorbereiteten einheitlichen Formularen; Sie müssen keine eigenen Erklärungen formulieren. Der Umfang der erforderlichen Dokumente hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab.
  3. Im Anschluss daran holen Sie die erbetenen Nachweise ein und füllen die von uns vorbereiteten Eigenerklärungen aus.
  4. Im nebenstehenden Downloadbereich finden Sie das Formular Referenzliste, das Formular Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter sowie das Formular CPV-Code als ausfüllbare Dokumente. Diese Formulare erhalten Sie von der Auftragsberatungsstelle nicht auf dem Postweg. Laden Sie sich die Dokumente herunter und füllen Sie diese aus.
  5. Senden Sie der Auftragsberatungsstelle alle Nachweise Dritter (zum Beispiel Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes), die von Ihnen rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärungen auf den vorbereiteten Formularen sowie die von Ihnen ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Formulare (zum Beispiel Referenzliste, siehe 4.) zu.
  6. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Zertifikat per Post und in elektronischer Form.

Was kostet die Zertifizierung?
Die erstmalige Eintragung in die PQ-Datenbank kostet 180 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine Verlängerung kostet 130 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Nachdem das Unternehmen die Nachweise eingereicht hat, werden diese auf Vollständigkeit, Plausibilität und Gültigkeit überprüft. Sofern diese Prüfung positiv ausfällt, wird das Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Das Unternehmen erhält das Zertifikat mit einer Zertifikatsnummer und wird in der bundesweiten Datenbank http://www.pq-vol.de registriert. Das Zertifikat wird ebenfalls digital mit qualifizierter elektronischer Signatur ausgestellt, so dass es auch bei elektronischen Vergabeverfahren eingesetzt werden kann.

Wer stellt das Zertifikat aus?
Das Zertifikat wird auf Antrag von der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg ausgestellt. Die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg ist die zentrale VOL-Präqualifizierungsstelle für Unternehmen aus Baden-Württemberg.

Welche Unternehmen sind bereits präqualifiziert?
Das Verzeichnis der präqualifizierten Unternehmen ist im Internet unter http://www.pq-vol.de allgemein zugänglich. Einsicht in die der Zertifizierung zugrundeliegenden Dokumente erhalten nur öffentliche Auftraggeber, denen vom präqualifizierten Unternehmen die Zertifikatsnummer mitgeteilt wurde. Gehen Sie deshalb bitte sorgfältig mit Ihrer Zertifikatsnummer um.

Vorteile von PQ-VOL für Unternehmen

  • Durch das Zertifikat gelten die Eignungsnachweise im Wesentlichen als erbracht.
  • Zeit- und Kostenersparnis
    Präqualifizierte Unternehmen müssen ihre Eignung nicht bei jeder Ausschreibung erneut durch Einzelnachweise dokumentieren.
  • Risikobegrenzung
    Das Risiko, bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise ausgeschlossen zu werden, wird reduziert.
  • Mehr Zeit für die Angebotsbearbeitung
    Nur die für einen speziellen Auftrag gegebenenfalls geforderten zusätzlichen Nachweise müssen ergänzend vorgelegt werden.
  • Unterstützung der elektronischen Angebotsabgabe
    Da das Zertifikat auch als Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur ausgestellt wird, wird die Abgabe elektronischer Angebote unterstützt.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie das Zertifikat nur bei Ausschreibungen verwenden können, bei denen in der Vergabebekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen ein Hinweis enthalten ist, das die ausschreibende Stelle PQ-VOL alternativ zu den Einzelnachweisen zulässt.

DOKUMENT-NR. 76152

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