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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR WEITERBILDUNG

Meister BAföG

1. Was ist das Meister-BAföG?
2. Wer kann gefördert werden?
3. Wie gestalten sich die Förderkonditionen?
4. Wie ist die Förderdauer?
5. Wie wird die Förderung beantragt?

1. Was ist das Meister-BAföG?

Das Förderprogramm „Meister-BAföG“ bietet finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten, also nicht nur für den Meister, sondern auch für Fachwirte-, Fachkaufleute-, Techniker- und Betriebswirtequalifizierungen.

Ziel dieses Förderprogramms ist, die kontinuierliche, berufsbezogene Weiterentwicklung von Fachkräften zu unterstützen und damit der Wirtschaft die dringend benötigten Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Diesem Anspruch wurde nun auch durch die Änderung der Rechtsgrundlage – des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) – zum 01.10.2010 Rechnung getragen. Dadurch haben sich die Förderkonditionen nochmals deutlich verbessert.

2. Wer kann gefördert werden?
Fachkräfte aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten möchten, können diese Aufstiegsförderung beantragen. Wichtig ist aber, dass der angestrebte Abschluss nicht bereits vorhanden sein darf.

Für die Förderung besteht auch keine Altersgrenze.

3. Wie gestalten sich die Förderkonditionen?

Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Vollzeit und berufsbegleitenden Lehrgängen ist einkommens- und vermögensunabhängig. Folgende Förderbestandteile umfasst das Meister-BAföG:

  • Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 30,5% - auch auf bereits laufende Lehrgänge.
  • Möglichkeit des Abschlusses eines zinsbegünstigten Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau über die Restsumme (69,5%).
  • Ist die Abschlussprüfung der Fortbildung bestanden, so werden auf Antrag 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen.
  • Bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme werden auf Antrag folgende Erlasse des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt:
  • 33%, wenn ein/e zusätzliche/r Auszubildende/r eingestellt wurde, dessen Ausbildungsverhältnis mindestens 12 Monate besteht.
  • 33% für einen zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen und unbefristeten Arbeitsplatz, der seit mindestens 6 Monaten besteht.
  • 66% bei Kombination der beiden voran genannten Punkte.

Bei Vollzeitmaßnahmen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zu bekommen.

4. Wie ist die Förderdauer?

Berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen werden maximal 48 Monate, Vollzeitqualifizierungen 24 Monate unterstützt. Allerdings gibt es hier auch eine Härtefallregelung, durch die die Förderung um 12 Monate verlängert werden kann.

5. Wie wird die Förderung beantragt?

Nach Bestätigung Ihrer Teilnahme am Vorbereitungslehrgang auf die Fortbildungsprüfung durch den Lehrgangsträger können Sie die Förderung über das Meister-BAföG beantragen.

Die Antragsformulare erhalten Sie entweder vom Amt für Ausbildungsförderung des für Sie zuständigen Landratsamtes, die Formulare können aber auch direkt über die Meister-BAföG-Service-Seite herunter geladen werden.

Der Lehrgangsträger bestätigt dann die Zahlungsmodalitäten, den geplanten Lehrgangsverlauf sowie die prüfende Institution. Danach reichen Sie die Antragsunterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung ein.

DOKUMENT-NR. 74682

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