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Meister-BAföG (Link: http://www.meister-bafoeg.info)
1. Was ist das Meister-BAföG?
2. Wer kann gefördert werden?
3. Wie gestalten sich die Förderkonditionen?
4. Wie ist die Förderdauer?
5. Wie wird die Förderung beantragt?
Das Förderprogramm „Meister-BAföG“ bietet finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten, also nicht nur für den Meister, sondern auch für Fachwirte-, Fachkaufleute-, Techniker- und Betriebswirtequalifizierungen.
Ziel dieses Förderprogramms ist, die kontinuierliche, berufsbezogene Weiterentwicklung von Fachkräften zu unterstützen und damit der Wirtschaft die dringend benötigten Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Diesem Anspruch wurde nun auch durch die Änderung der Rechtsgrundlage – des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) – zum 01.10.2010 Rechnung getragen. Dadurch haben sich die Förderkonditionen nochmals deutlich verbessert.
2. Wer kann gefördert werden?
Fachkräfte aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten möchten, können diese Aufstiegsförderung beantragen. Wichtig ist aber, dass der angestrebte Abschluss nicht bereits vorhanden sein darf.
Für die Förderung besteht auch keine Altersgrenze.
3. Wie gestalten sich die Förderkonditionen?
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Vollzeit und berufsbegleitenden Lehrgängen ist einkommens- und vermögensunabhängig. Folgende Förderbestandteile umfasst das Meister-BAföG:
Bei Vollzeitmaßnahmen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zu bekommen.
Berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen werden maximal 48 Monate, Vollzeitqualifizierungen 24 Monate unterstützt. Allerdings gibt es hier auch eine Härtefallregelung, durch die die Förderung um 12 Monate verlängert werden kann.
5. Wie wird die Förderung beantragt?
Nach Bestätigung Ihrer Teilnahme am Vorbereitungslehrgang auf die Fortbildungsprüfung durch den Lehrgangsträger können Sie die Förderung über das Meister-BAföG beantragen.
Die Antragsformulare erhalten Sie entweder vom Amt für Ausbildungsförderung des für Sie zuständigen Landratsamtes, die Formulare können aber auch direkt über die Meister-BAföG-Service-Seite herunter geladen werden.
Der Lehrgangsträger bestätigt dann die Zahlungsmodalitäten, den geplanten Lehrgangsverlauf sowie die prüfende Institution. Danach reichen Sie die Antragsunterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung ein.
Hier finden Sie die aktuellen Veranstaltungen. externer Link