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AGB

IHK-Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung
2. Zahlungsbedingungen
3. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
4. Widerrufsrecht
5. Widerrufsfolgen
6. Rücktritt
7. Prüfungen, Rücktritt von der Prüfung, Nichtbezahlung der Prüfungsgebühr
8. Kündigung
9. Absage
10. Information über AZWV-geförderte Maßnahmen
11. Haftung
12. Datenerfassung, Datenschutz, Copyright, Rechte an Lehrmaterialien und -inhalten
13. Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten 
14. Unfallversicherung
15. Stand der Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck, formlos schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) oder über das Anmeldesystem auf der Homepage www.weingarten.ihk.de bei der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, Lindenstraße 2, 88250 Weingarten, vorzunehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die IHK die Anmeldung schriftlich bestätigt (i. d. R. mit Rechnungsstellung, jedoch spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung). Dies kann erst dann erfolgen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Die IHK behält sich vor, Ort, Raum und Dozent der Veranstaltung, unter Umständen auch die zeitliche Abfolge, zu ändern. Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich.

2. Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung, unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur), spätestens bis zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Lernmittel, Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet. Für Lehrgänge, die länger als drei Monate dauern (Langzeit/Zertifikatslehrgänge), werden Ratenzahlungen gewährt. Die Modalitäten der Ratenzahlungen werden in der Regel gesondert vereinbart. Die einzelnen Raten müssen spätestens zu dem in der Rechnung genannten Termin auf einem Konto der IHK eingegangen sein. Die Nichtleistung des Seminar- bzw. Lehrgangsentgelts hat zur Folge, dass der Teilnehmer nach zweimaliger Mahnung und Fristsetzung durch die IHK aus dem Kompaktseminar bzw. Lehrgang ausgeschlossen wird. Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate werden erst nach Zahlungseingang ausgestellt. Die jeweils gültigen Lehrgangs- bzw. Maßnahmekosten werden umsatzsteuerfrei erhoben.

3. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, E-Mail, Fax, o.ä.) geschlossen wird, haben Sie ein Widerrufsrecht.

4. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an die:

Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Lindenstraße 2
88250 Weingarten
Telefax +49 (0)751 409-159
E-Mail  info@weingarten.ihk.de

5. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

6. Rücktritt

Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens 14 Werktage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Tritt der Teilnehmer 13 – 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung zurück, so wird für die Seminare und Kurzlehrgänge eine Bearbeitungspauschale von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Veranstaltung fällig, 7 – 4 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung eine Bearbeitungspauschale von 50 %, falls kein Ersatzteilnehmer genannt wird. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder die die Veranstaltung nicht besuchen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Wird ein ärztliches Attest oder eine Begründung für die Nicht-Teilnahme schriftlich eingereicht, so wird der zu bezahlende Betrag auf den Besuch einer Maßnahme innerhalb der nächsten 6 Monate angerechnet. Bei Zertifikats- und Prüfungslehrgängen ist beim Rücktritt zwischen 13 – 7 Tagen vor Lehrgangsstart ein Pauschalbetrag von 150,00 € zu bezahlen, danach eine Pauschale in Höhe der von der IHK üblicherweise festgelegten ersten Rate. Der Rücktritt muss in allen Fällen schriftlich erfolgen. Für AZWV-geförderte Maßnahmen gilt grundsätzlich

  • ein kostenfreier Rücktritt für den/die Teilnehmer/in bei Wegfall der Förderung
  • die Möglichkeit, bei nachweislicher Arbeitsaufnahme jederzeit ohne Kostenfolge kündigen zu können.

Wird dem Teilnehmer durch die Arbeitsagentur grundsätzlich keine Förderung gewährt, so kann er bis 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei zurücktreten, danach gilt die 50%-Regelung.

7. Prüfungen, Rücktritt von der Prüfung, Nichtbezahlung der Prüfungsgebühr

Die Anmeldung zu einer IHK-Prüfung erfolgt schriftlich auf den von der IHK vorgesehenen Vordrucken unter Beachtung der Anmeldefristen, der Prüfungsordnungen und der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben. Bei einer verspäteten Anmeldung zu einer Fortbildungsprüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an, sofern trotz Verspätung noch eine Zulassung zur Prüfung möglich ist. Bei rechtzeitigem Rücktritt von einer Prüfung wird eine Gebühr von 120,00 € fällig.
Gemäß § 8 i. V. mit § 11 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen kann an einer Prüfung nur teilnehmen, wer die Prüfungsgebühr fristgerecht bezahlt hat.

8. Kündigung

Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Lehrgangsabschnitte erstrecken und deren jeweilige Dauer drei Monate überschreitet, kann der Teilnehmer unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate und im weiteren jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündigen. Ist ein Lehrgangsabschnitt kürzer als drei Monate, ist eine Kündigung zum Ende des Abschnittes mit 4wöchiger Frist möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer hat entsprechend der Laufzeit des Vertrags anteilige Ratenzahlungen zu entrichten. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Für Maßnahmen, für welche die Förderung nach § 77 ff. SGB III beantragt ist, wird dem Teilnehmer ein fristloses Kündigungsrecht eingeräumt, sofern die Kündigung mit der Auf-nahme einer Tätigkeit nachweislich begründet werden kann. In diesem Fall werden die entstehenden Entgelte der Arbeitsagentur gegenüber geltend gemacht.

9. Absage

Die IHK hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung kurzfristig, spätestens 3 Werktage vor ihrem Beginn, Veranstaltungen abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch, insbesondere für Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen, ist ausgeschlossen. Dozentenwechsel sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt von dem Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

10. Information über AZWV-geförderte Maßnahmen

Vor Beginn jeder AZWV-geförderten Maßnahme wird mit den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ein Informationsgespräch geführt, in welchem nochmals grundsätzlich über Inhalte, Ablauf und Organisation der Maßnahme informiert wird.

11. Haftung

Die Haftung der IHK Bodensee-Oberschwaben für Schäden, die der Teilnehmer in Zusammenhang mit der Weiterbildung erleidet, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

12. Datenerfassung, Datenschutz, Copyright, Rechte an Lehrmaterialien und -inhalten

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und für spä­tere Teilnehmerinformationen gespeichert werden. Die Datenerfassung erfolgt unter exakter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die IHK Bodensee-Oberschwaben. Ihre Daten in Form von Namen, Telekommunikationsdaten und Ih­re private bzw. Geschäftsadresse werden aus organisatorischen Gründen sowie zur Abrechnung und sofern eine Einwilligung dazu vorliegt, zu Werbezwecken gespeichert. Falls Sie der Verwendung Ihrer Da­ten für Informationszwecke nach Ihrer Einwilligung widersprechen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich oder per E-Mail mit.
Die Benutzung der von der IHK Bodensee-Oberschwaben zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstiger Lehrmaterialien und -inhalte ist nur dem Teilnehmer gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist strikt untersagt. Der Teilnehmer ist auch nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten oder Softwareprogramme und Zugangsdaten zur Lernplattform an Dritte weiterzugeben.

13. Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten 

Verschiedene Prüfungs- sowie Zertifikatslehrgänge werden als Blended-Learning-Lehrgänge durchgeführt und sind in den Informationsmaterialien entsprechend gekennzeichnet (Logo IHK@hoc, Hinweis auf E-Learning-Stunden etc.). Für diese Lehrgänge und für die Nutzung der Lernplattform des Veranstalters während der Vertragslaufzeit durch den Teilnehmer gelten folgende Rechte und Pflichten:

  • Der Teilnehmer stellt die Voraussetzungen für seinen Internetzugang in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit.
  • Er überprüft seine Hardware nach dem vorgegebenen Prüfverfahren auf die notwendige technische Leistungsfähigkeit.
  • Der Teilnehmer sorgt für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u. ä. Bedrohungen.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, Nutzername und Passwort geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der Teilnehmer.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern der Lernplattform und anderen Anwendern des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen usw. Äußerungen zu verbreiten.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, Daten anderer Nutzer sowie Inhalte der Lernplattform Dritten nicht zugänglich zu machen.
  • Er verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt den Veranstalter zum Ausschluss des Teilnehmers von der Nutzung der Lernplattform und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund. Bei Qualifizierungsmaßnahmen, die als Blended-Learning-Lehrgänge durchgeführt und auf die Nutzung der Lernplattform in den Informationsmedien hingewiesen wurde, kann ein Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften zum Lehrgangsausschluss durch Kündigung aus wichtigem Grund führen.

14. Unfallversicherung

Unternehmer/Selbstständige sind bei der Teilnahme an Seminaren nicht versichert. Abhän-gig Beschäftigte sind – sofern die Teilnahme privat erfolgt – über die VBG versichert. Übernimmt das Unternehmen die Seminarkosten, so sind die Teilnehmer über die BG des Ar-beitgebers versichert.

15. Stand der Teilnahmebedingungen

15. Dezember 2011

DOKUMENT-NR. 75671

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0751 409-153
  • Fax: 0751 409-55 153

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGEN AKTUELL

23.06.2012

Lasi-Cup 2012

  • SEMINARE UND LEHRGÄNGE

Hier finden Sie die aktuellen Veranstaltungen. externer Link