Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die "Einkommensteuer der Körperschaften". Die Lohnsteuer ist eine Form der Vorweg-Erhebung der Einkommensteuer.
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Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Gemeinden sind berechtigt, diese Steuer als Gemeindesteuer von jedem Gewerbebetrieb zu erheben.
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Hinweise für Existenzgründer über die Grundzüge der Unternehmensbesteuerung und über die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns mit Hilfe der Buchführung.
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Die Vorgaben über die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Überblick über die wichtigsten Regelungen.
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Informationen der IHK zur Regelung des § 7 g EStG, die kleinen und mittelständischen Unternehmen künftige Neuinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen erleichtern soll.
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